Warum wird die
Zeit
umgestellt?
In
Deutschland wurde die jetzt
gültige Zeitumstellung von der Normalzeit -
oder wie von vielen bezeichnet "Winterzeit" - auf die Sommerzeit
1980 eingeführt.
Ein wichtiger Grund war zum einen die Anpassung an
Nachbarländer,
die diese Regelung schon früher eingeführt hatten.
Zum anderen war man der Überzeugung mit dieser Regelung durch
eine bessere
Nutzung des Tageslichts Energie sparen zu können.
Diese Überlegung war insbesondere noch eine Nachwirkung aus
der Zeit
der Ölkrise in Deutschland 1973.
Von 1950 - 1980 gab es in Deutschland keine Sommerzeit,
jedoch existierten vor diesem Zeitraum bereits mehrere
Sommerzeiten,
so gab es 1947 neben der Sommerzeit sogar noch eine
Hochsommerzeit.
Eingeführt wurde die Zeitumstellung erstmals 1916 in
Irland.
Die Zeitumstellung ist in Deutschland durch das in der
geänderten Fassung vom 13.September 1994 geregelt.
Bis zum Jahr 2001 einschließlich, gab es regelmäßig
Verordnungen,
die die Zeitumstellung für die folgenden Jahre geregelt
hat.
Verordnung vom 12.07.2001 ,
veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang
2001 Teil I Nr. 35:
Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I
S. 1110, 1262),
der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322)
geändert worden ist,
verordnet die Bundesregierung:
§ 1 Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische
Sommerzeit
(§ 1 Abs. 4 des
Zeitgesetzes) auf
unbestimmte Zeit eingeführt.
§ 2 (1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils
am letzten
Sonntag im März um 2 Uhr
mitteleuropäischer Zeit.
Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit
wird
die Stundenzählung
um eine Stunde von 2 Uhr auf 3
Uhr
vorgestellt.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am
letzten Sonntag im Oktober um
3 Uhr
mitteleuropäischer Sommerzeit.
Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit
wird die
Stundenzählung
um eine Stunde von 3 Uhr auf 2
Uhr
zurückgestellt.
Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr
erscheint dabei
zweimal.
Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr
mitteleuropäischer Sommerzeit)
wird mit 2 A und die zweite Stunde
(von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer
Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§ 3 Das Bundesministerium des Innern gibt im
Bundesanzeiger,
beginnend mit dem Jahr 2002,
für jeweils fünf aufeinander folgende
Jahre Beginn
und Ende der Sommerzeit
bekannt.
§ 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Berlin, den 12. Juli 2001
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